Glasreinigung Zimmermann

Frank Zimmermann
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.    Geltungsbereich

 a.     Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie natürlichen Personen (Endverbraucher).

 b.     Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

 

  2.    Art und Umfang der Leistung

 a.     Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind verbindlich, wenn der AG einem Angebot zustimmt bzw. einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der AN die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

 b.     Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit,
wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Abrechnung der Mehrarbeit auf Zeitbasis.

 c.     Die einfache Fensterrahmen-Reinigung ist in der Regel Bestandteil der Reinigungsarbeiten. Auf Wunsch kann eine Intensivreinigung der Fensterrahmen gegen einen Aufpreis vereinbart werden.

 d.     Das Entfernen von hartnäckigen Verschmutzungen (Flecken und Reste z.B. von Klebestreifen, Baudreck, Zementschleier, Nikotin, Fette, Kalk, Exkremente, bzw. durch das Fehlen oder Auslassen einer Reinigung von mindestens sechs Monaten, etc.) an Flächen, entspricht einer Grund- bzw. Baureinigung und kann vom AN gesondert in Rechnung gestellt werden.

 e.     Ausschließlich die GLASreinigung Zimmermann legt fest, welche und wieviel Mitarbeiter die auszuführenden Leistungen zu erbringen haben.
Die GLASreinigung Zimmermann ist berechtigt, fachkundige Dritte mit der Erfüllung ihrer Aufgaben zu betrauen.

 

3.    Pflichten des Auftraggebers

a.     Der AG hat vor Beginn der Dienstleistungsarbeiten dafür zu sorgen, dass die zu reinigende bzw. zu bearbeitende Fläche frei und sicher zugänglich ist und dass Gegenstände in unmittelbarer Nähe ausreichend geschützt bzw. abgedeckt sind; darüber hinaus sind bei besonders empfindlichen Gegenständen oder Beschaffenheiten die Mitarbeiter der GLASreinigung Zimmermann vor Arbeitsbeginn ausdrücklich darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann für dadurch entstandene Schäden keine Haftung übernommen werden. Gegebenenfalls liegt es im Ermessen des ANs die zu reinigende bzw. zu bearbeitende Fläche frei und zugänglich zu machen und diese Leistung gesondert in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung aus diesem Grund nicht möglich ist, kann der AN den vollen Rechnungsbetrag in Rechnung stellen.

b.     Der AG stellt dem AN das für die Dienstleistungsarbeiten erforderliche Wasser und den elektrischen Strom  (gegebenenfalls die für die Organisation und Unterbringung der Reinigungsmittel/-geräte erforderlichen Räume) unentgeltlich zur Verfügung.

c.     Können vereinbarte Termine zur Ausführung der Dienstleistung, egal aus welchem durch den AG zu vertretendem Grund, nicht eingehalten werden, ist der AG verpflichtet, den AN spätestens 48 Stunden vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren. Anderenfalls ist der AN berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen, selbst wenn die Dienstleistungen nicht erbracht werden konnten.

 

4.    Pflichten des Auftragnehmers

a.     Die GLASreinigung Zimmermann stellt die zur Ausübung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen und fachlich geeigneten Mitarbeiter,  die notwendigen Reinigungsutensilien sowie den üblichen Tropfwasserschutz.

b.     Die Mitarbeiter der GLASreinigung Zimmermann sind verpflichtet jegliche Handlung, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses des AG‘s führen könnte, zu unterlassen.

 

5.    Preise – Zahlungsbedingungen

a.     Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für natürliche Personen (Endverbraucher) werden die Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer dargestellt.

b.     Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

c.     Bei Überschreitung des Zahlungsziels können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet werden. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 

6.    Abnahme – Haftung – Einbehalt

a.     Die Werkleistungen des AN‘s gelten als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben und sollte möglichst mit Bildmaterial belegt werden.

b.     Werden vom AG bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der AN zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der AG wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Flächen nicht an den AN weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der AG keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Fläche trifft.

c.     Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den AG ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der AG anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

d.     Für Schäden, die nachweislich auf die erbrachte Dienstleistung sowie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, haftet der AN, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Für Schäden, die dem AN nicht unverzüglich (an Werktagen innerhalb von 24 Stunden) gemeldet werden, entfällt die Haftung.

e.     Das Recht des AGs, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

 

7.    Schlussbestimmungen

a.     Die geschäftsnotwendigen Daten werden, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet.

b.     Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.

c.     Gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kann, vor Auftragsausführung, innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.
Kommt es zu einem Widerspruch, so gilt der Vertrag als gegenstandslos.

d.     Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

 

GLASreinigung Zimmermann | Frank Zimmermann | 48161 Münster | Hensenstraße 189                                                                                              Stand 2020-11

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GLASreinigung Zimmermann
Möglichkeit zum Download unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
GFZ_AGB_2020-11.pdf
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